Pflichten einhalten - Bußgelder vermeiden
Unabhängig davon, ob ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss und unabhängig von der Größe des Unternehmens sind die europäische Datenschutz-Grundverordnung DSGVO und das deutsche Bundes-Datenschutz-Gesetz (BDSG) in Deutschland von allen Unternehmen einzuhalten.
Flexible Servicestufen
Wir stellen uns flexibel auf Ihren Bedarf ein. Leistung und Umfang sind von verschiedenen Faktoren abhängig und richten sich nicht zuletzt nach der Frage:
Wie viel Datenschutz wollen Sie selbst in die Hand nehmen?
DSGVO - pragmatisch umsetzen
Die DSGVO und das BDSG geben den Unternehmen eine Reihe von Nachweis- und Rechenschafts-pflichten auf.
Notwendige Dokumente müssen vorhanden sein und entsprechende Prozesse müssen eingehalten werden. Dabei gilt es das jeweils angemessene Datenschutzniveau und den optimalen Weg der Umsetzung für das Unternehmen zu finden.
Unsere Qualitäts-Garantie
Um einen hohen Qualitäts-anspruch im Datenschutz zu gewährleisten, haben wir uns als Mitglied des BvD auf das berufliche Leitbild verpfichtet und garantieren damit Qualität und Sicherheit in der Ausübung unserer Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter.