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Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Arbeitszeiten müssen erfasst werden

 

Am 13. Septemner 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass es eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Arbeitnehmer gibt.

Hintergrund der Entscheidung
Die Richter des BAG stützten sich dabei auf ein Urteil des EuGH aus dem Jahre 2019. Der EuGH entschied damals im sogenannten "Stechuhr-Urteil", mit Bezug auf die EU-Richtlinie 2003/88/EG, dass alle Arbeitgeber verpflichtet sind die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu erfassen. Im Kern geht es bei dieser Entscheidung um die verlässliche Prüfung der zulässigen Höchstarbeitszeiten. Richtlinie und Urteil sind von den EU-Mitgliedstaaten in das jeweilige nationale Recht umzusetzen, um rechtswirksam zu werden. Obwohl dies in Deutschland bisher noch nicht geschehen ist hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im September 2022 entschieden, dass die Arbeitszeiterfassung auch in Deutschland Pflicht ist.

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt ab sofort
Das Urteil des BAG verpflichtet somit sofort auch deutsche Arbeitgeber ein System bereitzustellen, mit dem die sämtliche Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zuverlässig erfasst werden können.

Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice
Auf das Modell der Vertrauensarbeitzeit und die Arbeit im Homeoffice werden keine Auswirkungen erwartet. Im Fokus des Urteils und der Richtlinie steht nicht die Kontrolle des Mitarbeiters, sondern der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer.
Die Vertrauensarbeitszeit überlässt es dem Arbeitnehmer wann und wo die Arbeitsleitung erbracht wird. Bei der Arbeit im Homeoffice geht es "nur" um den Ort wo die Arbeit geleistet wird. Moderne Zeiterfassungssysteme erlauben die Zeiterfassung jederzeit und unabhängig vom Ort.

Fazit:
In vielen Unternehmen werden bereits seit langem Zeiterfassungssysteme eingesetzt. Soweit aktuelle Systeme im Einsatz sind können die geforderten Pflicht-Nachweise bereits heute geliefert werden.
Betriebe, die bisher nur manuelle Aufschreibungen in Excel oder auf Papier vornehmen, werden kurzfristig ein Zeiterfassungssystem einführen müssen. Im Urteil des BAG heißt es nämlich, dass die Arbeitszeiterfassungen verlässlich und für den Arbeitnehmer einsehbar sein müssen.

 

 

 
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