Vorteile
Datenschutz lässt sich betriebsintern oder durch den Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten realisieren. Die DSGVO und das BDSG stellen konkrete Anforderungen an die Eignung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) und verpflichtet den Verantwortlichen zu besonderer Sorgfalt bei der Auswahl.
Bei der Benennung eines internen Datenschutzbeauftragten erhält der betriebliche Mitarbeiter in dieser Funktion eine Sonderstellung im Unternehmen und einen besonderen, erweiterten Kündigungsschutz.
Ob und in welcher Funktion wir für Ihr Unternehmen, Ihre Kanzlei, Ihre Praxis oder sonstige Einrichtung Datenschutzaufgaben übernehmen, legen Sie ganz nach Ihrem Bedarf fest. Egal ob wir als Datenschutzberater, Auditor oder als externer Datenschutzbeauftragter tätig werden, es gibt eine Reihe von Vorteilen, die Sie für sich nutzen sollten.
Vorteile, die Sie nutzen sollten …
Hohe fachliche Kompetenz - langjährige Erfahrung
Als zertifizierter betrieblicher und externer Datenschutzbeauftrager wurde die besondere Qualifikation im Bereich des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis nachgewiesen. Darüber hinaus fordert die DSGVO persönliche Fähigkeiten, die obliegenden Aufgaben der Beratung, Überwachung und Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden zu erfüllen. Dieser Nachweis wurde durch die jahrzehntelange erfolgreiche Arbeit im Bereich der IT-Beratung, und des Qulitätsmanagementwesens als zertifizierter Qualitäts-Auditor (DIN EN ISO 9001) erbracht.
BvD-Qualitäts-Garantie
Um einen hohen Qualitätsanspruch im Datenschutz zu gewährleisten, haben wir uns als Mitglied des BvD auf das berufliche Leitbild des Datenschutzbeauftragten verpfichtet und garantieren damit Qualität und Sicherheit in der Ausübung unserer Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter.
Sofortiger Einsatz möglich - keine lange Anlaufzeit
Datenschutz ist unser Thema. Tag für Tag, seit vielen Jahren. Wir benötigen keine lange Anlaufzeit und haben aktuelle Entwicklungen und Änderungen im Blick.
Best-Practice - Synergieeffekte
Aller Anfang ist schwer. Durch unsere lange Erfahrung im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherung bringen wir von Anfang an bewährte Prozesse und Verfahren aus unserer Best-Practice-Erfahrung in die Arbeit ein. Unsere Expertise bei der Entwicklung und Einführung von Managementsystemen, Qualitätsmanagementsystemen und Wissensdatenbanken erzeugt zusätzliche Synergieeffekte beim Aufbau Ihres Datenschutzmanagementsystems.
Bedarfsgerechte Leistungspakete
Die Aufgaben und Pflichten des Verantwortlichen sind in der DSGVO definiert. Der Umfang der notwendigen Pflichten richtet sich aber auch nach weiteren Kriterien, wie Unternehmensgröße, Geschäftsmodell, Märkte, etc.
Die entscheidende Frage lautet deshalb: “Wie viel Datenschutz wollen/können sie selbst übernehmen?”
Wir bieten alle notwendigen Leistungen für den Aufbau und Betrieb eines rechtssicheren Datenschutzmanagementsystems. Egal ob als externer Datenschutzbeauftragter mit Gesamtverantwortung oder als Datenschutzberater zur Erledigung einzelner Aufgaben oder Themen, zur Deckung von Kapazitätsengpässen oder zur Übernahme von Urlaubs- und Krankheitsvertretungen.
Konzentration auf Ihr Kerngeschäft
Datenschutz ist ein komplexes und dynamisches Arbeitsgebiet und erfordert die volle Aufmerksamkeit. Fehler oder Unterlassungen können für das Unternehmen mittlerweile sehr teuer werden. Tendenz steigend. Eine volle Stabsstelle ist für viele Unternehmen wirtschaftlich nicht sinnvoll. Eine halbe Stelle bedeutet nur halbe Aufmerksamkeit. Sowohl für den Datenschutz als auch für ihr Kerngeschäft.
Keine Kosten für Ausbildung und Ausstattung
Einen Mitarbeiter als betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen geht schnell und ist einfach. Gemäß DSGVO ist der Verantwortliche dazu verpflichtet alle erforderlichen Ressourcen zur Erfüllung der Aufgabe bereitzustellen, auch für den laufenden Erhalt des Fachwissens. Neben den direkten Ausbildungskosten entstehen aber auch noch Kosten für notwendige Ausstattung, wie Fachliteratur, Software, etc.
Kein Kündigungsschutz
Mit der Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragen erhält der Mitarbeiter ein ähnlich besonderes Kündigungsrecht wie ein Betiebsratsmitglied. Eine Kündigung ist erst ein Jahr nach der Abberufung als DSB zulässig. Ein Widerruf der Benennung ist wiederum nur aus wichtigem Grund möglich.
Planbare Kosten - hohe Kostentransparenz
Durch die Möglichkeit Leistungspakete bedarfsgerecht zu definieren werden die Kosten für den Datenschutz planbar und transparent.
Arbeitsanfall und Aufwände sind bei einem betrieblichen Datenschutzbeauftragten nur sehr schwer greifbar.